Elterngeld
Durch das Elterngeld haben Familien, Mütter und Väter, die Möglichkeit sich innerhalb der ersten 12-14 Monate voll und ganz Ihrem Kind zu widmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wer bekommt Elterngeld?
Das Elterngeld können alle Eltern zu beantragen, die sich in den ersten zwölf bis 14 Monaten um Ihr Baby überwiegend selbst kümmern wollen und aus diesem Grund nicht voll erwerbstätig sind. Das Elterngeld können nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Anspruch nehmen. Auch Selbstständige, Arbeitslose, Studierende, Hausmänner oder Hausfrauen, sowie Adoptiveltern und in Ausnahmefällen sogar Verwandte bis zum dritten Grad können Elterngeld beziehen.
Höhe des Elterngeldes
Das gezahlte Elterngeld beträgt 67% des vor der Geburt des Babys durchschnittlich monatlich verfügbaren Nettoeinkommens. Höchstens jedoch 1800 Euro. Erwerbslose Elternteile bekommen monatlich mindestens 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten oder älteren Geschwisterkindern kann sich der zustehende Elterngeldanspruch erhöhen.
Ist eine Beschäftigung nebenbei erlaubt?
Es ist erlaubt einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden die Woche nachzugehen. Wenn die 30 Stunden jedoch überschritten werden, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Da die Regelungen zum Elterngeld sehr komplex und umfangreich sind, empfehlen wir jedem Paar, sich die Originalunterlagen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuschicken zu lassen. Dort bekommen werdende Eltern eine Informationsbroschüre und Anträge, worin genaustens beschrieben steht, welche Kriterien erfüllt sein müssen und wie die Elternzeit aufgeteilt und genommen werden kann.
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